Tod eines gefährlichen Tieres mitteilen

Leistungsbeschreibung

Der Tod eines gefährlichen Tieres muss von Ihnen als Tierhalter der zuständigen Behörde gemeldet werden. Diese Meldung ist wichtig, um die ordnungsgemäße Dokumentation der Tierhaltung sicherzustellen und Missverständnisse bei zukünftigen Überprüfungen zu vermeiden. Bitte beachten Sie, dass diese Mitteilungspflicht unabhängig von anderen Anzeigepflichten besteht, die beispielsweise bei einem Halterwechsel oder dem Verlust des Tieres erforderlich sind.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)