Hilfen für entwicklungsgefährdete und behinderte Kinder und Jugendliche beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie keine gesetzliche oder private Krankenversicherung haben und Unterstützung zum Lebensunterhalt benötigen, können Sie Gesundheitshilfe vom Sozialhilfeträger erhalten. Diese Leistung bietet Ihnen medizinische Unterstützung und Beratung, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt ist. Zu den Leistungen der Gesundheitshilfe gehören medizinische Behandlungen, Therapien zur Sprech- und Bewegungsförderung, Vorsorgeuntersuchungen und Alltagsbegleitung. Speziell für Kinder mit Entwicklungsstörungen oder Behinderungen umfasst die Gesundheitshilfe medizinische Vorsorgeleistungen, Früherkennungsuntersuchungen, Behandlungen, Vorbeugemaßnahmen und Beratung. Das Sozialamt entscheidet über den Inhalt und Umfang der Leistungen, die übernommen werden. Diese Unterstützung kann Ihnen helfen, notwendige medizinische Versorgung zu erhalten, wenn Sie anderweitig nicht versichert sind.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)