Gutachten oder Stellungnahmen zur gesundheitlichen Entwicklung beantragen

Leistungsbeschreibung

Sie können Unterstützung zur Gesundheit erhalten, wenn Sie nicht oder unzureichend versichert sind. Dies umfasst die Kostenübernahme für medizinisch und sozialpädagogisch notwendige Stellungnahmen oder Gutachten. Diese Gutachten helfen bei der Abklärung von Entwicklungsstörungen, der Feststellung einer Behinderung oder der Vorbereitung von Entscheidungen zur Teilhabe. Die Leistungen richten sich auch an Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf. Zuständig für die Bereitstellung dieser Unterstützung ist der örtliche Träger der Sozialhilfe. Die Gutachten werden von Sozialpädiatrischen Zentren, interdisziplinären Frühförderstellen oder qualifizierten Fachärzten erstellt.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)