Zulassung zur ersten Staatsprüfung für Lehrämter beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Lehrer oder Lehrerin werden möchten, müssen Sie sich zur Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt anmelden. Diese Anmeldung ist notwendig, damit Sie die Prüfung offiziell ablegen können.
Die Erste Staatsprüfung (auch Erstes Staatsexamen genannt) findet am Ende Ihres Lehramtsstudiums statt. Sie ist für folgende Lehrämter vorgesehen:

  • Grundschule
  • Regelschule
  • Gymnasium
  • berufsbildende Schule

Gemeinsam mit den Leistungen aus Ihrem Studium bildet diese Prüfung die Erste Lehramtsprüfung.
Das für das Schulwesen zuständige Ministerium führt die Erste Staatsprüfung durch und entscheidet über Ihre Zulassung zur Prüfung.
 

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)