Zuständigkeitsfinder
Realgewerbeberechtigung beantragen
Leistungsbeschreibung
Realgewerbeberechtigungen sind die mit dem Besitz eines bestimmten Grundstücks verbundenen Befugnisse zur Ausübung eines Gewerbes. Neue dürfen seit 1869 nicht mehr begründet werden (§ 10 Abs. 2 GewO).
Eine Realgewerbeberechtigung, die drei Jahre lang nicht ausgeübt worden ist, erlischt. Die Frist kann von der Erlaubnisbehörde verlängert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Verfahrensablauf
Die Verlängerung muss schriftlich beantragt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Untere Gewerbebehörde.
Voraussetzungen
Realgewerbeberechtigung wurde vor 1869 erteilt.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Fachlich freigegeben am
14.01.2026
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
