Hundeausstellungen und Katzenausstellungen anzeigen

Leistungsbeschreibung

Eine Hunde- oder Katzenausstellung oder eine ähnliche Veranstaltung müssen Sie der zuständigen Behörde melden, wenn Hunde und Katzen gemeinsam oder einzeln teilnehmen und

  • die Veranstaltung in einem Gebiet mit Tollwutgefahr stattfindet oder
  • die Tiere aus einem EU-Land oder einem anderen Staat kommen.


Die Veranstaltung kann eingeschränkt oder verboten werden, beispielsweise um eine Tierseuche zu verhindern.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)