Viehausstellungen und Viehmärkte Ausnahmegenehmigung von der amtstierärztlichen Untersuchung beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Viehausstellung oder einen Viehmarkt veranstalten möchten, müssen die Tiere in der Regel einer amtstierärztlichen Untersuchung unterzogen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie jedoch eine Ausnahmegenehmigung von dieser Pflicht beantragen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)