Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl Berichtigung beantragen

Leistungsbeschreibung

In jedem Wahlbezirk wird ein amtliches Wählerverzeichnis geführt. Wahlberechtigte, die dort zu einem bestimmten Stichtag mit ihrer Hauptwohnung angemeldet sind, werden von Amts wegen in das Verzeichnis eingetragen und erhalten spätestens drei Wochen vor dem Wahltag eine Wahlbenachrichtigung.

Möchten Sie sich in das Wählerverzeichnis einer Stadt oder Gemeinde eintragen lassen, in dem Sie nicht geführt werden, weil Sie zum Beispiel kürzlich umgezogen sind, haben Sie bis zum 21. Tag vor der Wahl die Möglichkeit, dies zu beantragen.

Haben Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten, sollten Sie sich bei Ihrer Gemeinde sofort vergewissern, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Ist dies nicht der Fall, können Sie die Eintragung beantragen. Ist diese erfolgt, können Sie auch an der Wahl teilnehmen und Ihre Stimme am Wahltag oder per Briefwahl abgeben.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)