Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl eintragen lassen

Leistungsbeschreibung

In jedem Wahlbezirk wird ein amtliches Wählerverzeichnis geführt.

Sie sind im Wählerverzeichnis eingetragen, wenn Sie am Wahltag wahlberechtigt sind und in der jeweiligen Stadt oder Gemeinde zu einem bestimmten Stichtag mit Ihrer Hauptwohnung gemeldet sind.

Spätestens 3 Wochen vor dem Wahltag erhalten Sie eine Wahlbenachrichtigung.

Im Falle eines Umzugs kann es sein, dass Sie noch nicht im Wählerverzeichnis Ihres neuen Wahlbezirkes geführt werden. In diesem Fall können Sie sich bis zum 21. Tag vor der Wahl in das Wählerverzeichnis Ihrer Stadt oder Gemeinde eintragen lassen.

Haben Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten, sollten Sie bei Ihrer Gemeinde sofort prüfen, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Ist dies nicht der Fall, können Sie die Eintragung beantragen.

Das Wählerverzeichnis liegt vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Nur wenn Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können Sie an der Wahl teilnehmen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)