Störfallrelevante Änderung eines Betriebsbereichs anzeigen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie einen Betriebsbereich nach Störfall-Verordnung oder eine Anlage im Betriebsbereich störfallrelevant geändert haben, müssen Sie dies der zuständigen Stelle anzeigen.         

Eine gesonderte Anzeige müssen Sie nicht vornehmen, wenn Sie die Angaben bereits in einem Genehmigungs- oder Anzeigeverfahren gemacht haben.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)