Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne vor Änderungen bei störfallrelevanten Betriebsbereiche übermitteln

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie einen Betriebsbereich der oberen Klasse in Betrieb nehmen möchten, müssen sie der zuständigen Behörde die erforderlichen Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne vorher übermitteln.
Die Informationen werden von der zuständigen Katastrophenschutzbehörde für die Erstellung von Notfallplänen benötigt.
 

In Thüringen sind die immissionsschutzrechtlichen Überwachungsbehörden zuständig.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)