Gesellen vor Ablauf der Ausbildungszeit zur Prüfung zulassen

Leistungsbeschreibung

Sie als Lehrling können vor Ablauf Ihrer Ausbildungszeit zur Gesellenprüfung zugelassen werden.

In der Gesellenprüfung soll festgestellt werden, ob Sie die berufliche Handlungsfähigkeit erworben haben. Die Prüfung wird in der Regel zum Ende Ihrer Ausbildungszeit abgelegt.

Der oder die Prüfungsausschussvorsitzende entscheidet darüber, ob Ihre Leistung die frühe Zulassung rechtfertigen. Falls die Zulassungsvoraussetzungen für nicht gegeben befunden werden, entscheidet der Prüfungsausschuss in zweiter Instanz.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)