Erlaubnis zur nichtgewerbsmäßigen Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Waffen oder Munition herstellen, bearbeiten und instandsetzen wollen, ohne Gewinn zu erzielen, benötigen Sie die nichtgewerbsmäßige Waffenherstellungserlaubnis.

Die Waffenherstellungserlaubnis wird nur auf die beantragten Schusswaffen beziehungsweise Munitionsarten beschränkt.

Zur Beantragung benötigen Sie einen Reisepass oder Personalausweis, einen Sachkundenachweis, einen Nachweis über Werkstoff-, Fertigungs- und Ballistikkenntnisse.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)