Zuständigkeitsfinder
Waffen ohne Erlaubnis transportieren beziehungsweise führen
Leistungsbeschreibung
- In gesetzlich festgelegten Ausnahmefällen benötigen Sie keine Erlaubnis zum Transportieren und Führen von Waffen.
- Sie müssen keinen Antrag bei der Waffenbehörde stellen.
Verfahrensablauf
Da kein Antrag gestellt werden muss, gibt es hier keinen Verfahrensablauf.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Waffenbehörde.
Voraussetzungen
Sie brauchen keine Erlaubnis zum Transportieren und Führen von Waffen, wenn diese unter den Voraussetzungen des § 12 Absatz 3 Waffengesetzes erfolgen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Wenn Sie unsicher sind, wie Sie verfahren müssen, kontaktieren Sie bitte Ihre zuständige Waffenbehörde in dem Kreisgebiet, in dem Sie wohnen.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung
Fachlich freigegeben am
09.01.2026
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
