Waffen ohne Erlaubnis transportieren beziehungsweise führen

Leistungsbeschreibung

  • In gesetzlich festgelegten Ausnahmefällen benötigen Sie keine Erlaubnis zum Transportieren und Führen von Waffen. 
  • Sie müssen keinen Antrag bei der Waffenbehörde stellen.
     

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)