Errichtung, Erweiterung, wesentliche Änderung und Betrieb eines Zoos beantragen

Leistungsbeschreibung

Sie möchten einen Zoo errichten, betreiben, erweitern oder wesentlich verändern? Dann benötigen Sie die Genehmigung der Naturschutzbehörde. Die Naturschutzbehörde erteilt die Genehmigung auf Antrag für bestimmte Anlagen und bestimmte Betreiber sowie eine bestimmte Betriebsart. Sie legt für den Tierbestand jeder einzelnen Art eine Höchstzahl fest.

Zoos sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Einrichtungen, in denen Tiere wildlebender Arten mindestens sieben Tage im Jahr gehalten werden, um diese zur Schau zu stellen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)