Registrierung für die Einfuhr von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und sonstigen Gegenständen mit Pflanzengesundheitszeugnis beantragen

Leistungsbeschreibung

Für bestimmte Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse, Forstpflanzen und sonstige Gegenstände wie Holz ist nach der Pflanzengesundheitsverordnung ein Pflanzengesundheitszeugnis (PGZ) erforderlich. Dies ist nötig, wenn Unternehmen die Ware aus Nicht-EU-Staaten nach Deutschland einführen.

Wenn Sie kontrollpflichtige Waren aus Nicht-EU-Staaten einführen wollen, für die ein Pflanzengesundheitszeugnis erforderlich ist, müssen Sie Ihr Unternehmen registrieren lassen.

Sie müssen sich nicht registrieren lassen, wenn Sie

  • Pflanzen für andere Unternehmerin oder Unternehmer befördern
  • Gegenstände in Holzverpackungen befördern

Als Unternehmerin oder Unternehmer, die oder der einer gewerbliche Tätigkeit nachgeht, können Sie nur einmal im Register einer zuständigen Behörde eingetragen werden. Bei mehreren Betrieben oder Zweigbetrieben wird im behördlichen Register auf die Zweigbetriebe verwiesen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)