Registrierung eines Unternehmens für die Erzeugung oder den Handel von Anbaumaterial beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Unternehmerin oder Unternehmer Anbaumaterial von Gemüse-, Obst- und Zierpflanzenarten erzeugen oder damit handeln, müssen Sie sich registrieren lassen. Sie müssen sich nicht registrieren lassen, wenn Sie

  • Pflanzen oder Samen in kleinen Mengen direkt an Endnutzerinnen oder Endnutzer liefern
    • davon ausgenommen sind der Versand- und Onlinehandel
  • Pflanzen für einen andere Unternehmerin oder Unternehmer befördern
  • Gegenstände in Holzverpackungen befördern

Als Unternehmerin oder Unternehmer, die oder der einer gewerbliche Tätigkeit nachgeht, können Sie nur einmal im Register einer zuständigen Behörde eingetragen werden. Bei mehreren Betrieben oder Zweigbetrieben wird im behördlichen Register auf die Zweigbetriebe verwiesen. 

Hinweise zu Schutzgebieten:

  • In der Europäischen Union (EU) gibt es pflanzengesundheitliche Schutzgebiete, in denen bestimmte Schädlinge bisher nicht auftreten. Bestimmte Waren dürfen in diese Schutzgebiete nur geliefert werden, wenn sie besondere Anforderungen erfüllen. Zum Beispiel ist Irland aufgrund seiner Insellage frei von bestimmten Schädlingen. deshalb gelten hier für bestimmte Waren zusätzliche Auflagen.
  • In Deutschland gibt es bisher keine pflanzengesundheitlichen Schutzgebiete.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)