Zuständigkeitsfinder
Kfz Verwertungsnachweis erhalten
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Ihr ausgedientes Fahrzeug endgültig aus dem Verkehr ziehen lassen wollen, müssen Sie es zur Entsorgung einer anerkannten Annahmestelle, einer anerkannten Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb überlassen.
Dort erhalten Sie einen Verwertungsnachweis, den Sie zusammen mit dem Fahrzeugbrief zur Abmeldung bei der Kfz-Zulassungsstelle vorlegen.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich für die Abmeldung Ihres Fahrzeugs an die Kfz-Zulassungsstelle.
Adressen von Entsorgungsbetrieben in Ihrer Nähe (anerkannte Demontagebetriebe und Schredderanlagen, Annahme- und Rücknahmestellen) erhalten Sie z.B. bei der Kfz-Innung, bei den Automobilclubs und bei Ihrer Landkreis- bzw. Stadtverwaltung sowie im Internetangebot der Gemeinsamen Stelle für Altfahrzeuge (GESA). Sie können auch Ihre Fachwerkstatt fragen, ob sie diesen Service anbietet.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
TMUEN
Fachlich freigegeben am
04.10.2021
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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