Dorferneuerung und -entwicklung – Förderung beantragen

Leistungsbeschreibung

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Förderung für Dorferneuerung und Dorfentwicklung beantragen. Die Regelfördersätze für die Dorferneuerung und -entwicklung betragen 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Gemeinde und gemeinnützigen juristischen Personen, sonst bis zu 35 Prozent. Eine Erhöhung um 10 Prozent ist durch einen LEADER-Bonus möglich. Für finanzschwache Gemeinden beträgt der Fördersatz bis zu 90 Prozent.

Was wird gefördert?

  • Beratung und Betreuung zur Umsetzung der Gemeindlichen Entwicklungskonzepte (GEK)
  • Aufwendungen zur Erhaltung und Gestaltung des dörflichen Charakters einschließlich der Sicherung und Weiterentwicklung dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der dörflichen Bevölkerung,
  • Investive Vorhaben wie zum Beispiel Gestaltung öffentlicher Anlagen und Gebäude, Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden und der dazugehörigen Hofflächen,
  • Umnutzung dörflicher Bausubstanz
  • und anderes mehr.

 

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)