Zuständigkeitsfinder
Immissionsschutz - Anlagenüberprüfung
Leistungsbeschreibung
Im Umfeld landwirtschaftlicher, gewerblicher und industrieller Anlagen können Schall-, Staub- und Geruchsemissionen bei Anwohnern zu gesundheitlichen Problemen führen. Informationen über die Anlagen und die mögliche Abhilfe können Sie bei den zuständigen Überwachungsbehörden erhalten.
Beschwerdeverfahren:
Sie können sich telefonisch oder schriftlich bei den zuständigen Stellen beschweren. Der Eingang der Beschwerde wird durch die Behörde im Regelfall bestätigt. Ist die Behörde selbst nicht für diesen Betrieb zuständig, teilt sie es Ihnen mit und übermittelt die Beschwerde an die zuständige Stelle.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig für Landwirtschafts-, Gewerbe- und Industrieanlagen ist Ihre Stadtverwaltung bzw. Ihr Landratsamt.
Zuständige Überwachungsbehörde kann unter bestimmten Voraussetzungen das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz sein. Ihre Stadtverwaltung bzw. Ihr Landratsamt nimmt die Beschwerde in jedem Fall entgegen und leitet sie bei eigener Unzuständigkeit weiter.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für Beschwerden sind keine speziellen Unterlagen oder Dokumente vorgeschrieben. Bei konkreten Beschwerden über einzelne Verursacher wird die Bearbeitung der Beschwerde allerdings erleichtert,
- wenn Ihnen der Name des Betriebes, der Einrichtung, des Vereins oder der Person(en) bekannt ist und
- wenn Sie bereits konkrete Informationen über die Zeiten und die Art der möglichen Belästigung vorlegen können.
Je konkreter Ihr Problem beschrieben wird, desto einfacher und schneller gelingt es, den Sachverhalt zu ermitteln.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
Fachlich freigegeben am
19.05.2020
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Keine zuständige Stelle gefunden
Bitte geben Sie Ihren Ort an.