Immissionsschutz - Anlagenüberprüfung

Leistungsbeschreibung

Im Umfeld landwirtschaftlicher, gewerblicher und industrieller Anlagen können Schall-, Staub- und Geruchsemissionen bei Anwohnern zu gesundheitlichen Problemen führen. Informationen über die Anlagen und die mögliche Abhilfe können Sie bei den zuständigen Überwachungsbehörden erhalten.

Beschwerdeverfahren:

Sie können sich telefonisch oder schriftlich bei den zuständigen Stellen beschweren. Der Eingang der Beschwerde wird durch die Behörde im Regelfall bestätigt. Ist die Behörde selbst nicht für diesen Betrieb zuständig, teilt sie es Ihnen mit und übermittelt die Beschwerde an die zuständige Stelle.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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