Zuständigkeitsfinder
Kraftfahrzeugkennzeichen - Auskunft erhalten über Kennzeichenarten
Leistungsbeschreibung
Kennzeichen erhalten durch die Absiegelung Urkundencharakter. Das bedeutet, dass daran nichts verändert werden darf - z.B. durch Knicken oder Aufbringen von Aufklebern
Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein.
Folgende Kennzeichenarten finden derzeit Verwendung:
Kfz-Kennzeichen: Ausfuhrkennzeichen
Kfz-Kennzeichen: grünes Kennzeichen
Kfz-Kennzeichen: Kurzzeitkennzeichen
Kfz-Kennzeichen: Oldtimerkennzeichen (H)
Kfz-Kennzeichen: rotes Kennzeichen (Überführungskennzeichen)
Kfz-Kennzeichen: rotes Oldtimerkennzeichen ("07")
Kfz-Kennzeichen: Saisonkennzeichen
Kfz-Kennzeichen: Versicherungskennzeichen
Kfz-Kennzeichen: Wunschkennzeichen
An wen muss ich mich wenden?
Kfz-Zulassungsbehörden der Landkreise oder der kreisfreien Städte.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Fachlich freigegeben am
20.08.2024
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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