Zuständigkeitsfinder
Landschaftspflege Förderung
Leistungsbeschreibung
Ziel der Landschaftspflege ist die Erhaltung und Entwicklung der Landschaft mit ihrer Vielfalt und Eigenart, ihren Lebensräumen sowie ihren Lebensstätten wildlebender, heimischer Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensgemeinschaften (siehe auch § 1 Absatz 2 bis 4 Bundesnaturschutzgesetz).
Das Aufgabenfeld umfasst insbesondere Maßnahmen der Pflege, Entwicklung, Wiederherstellung und Neuanlage naturnaher Lebensräume sowie Lebensstätten heimischer Tier- und Pflanzenarten, ihres Biotopverbundes sowie von historischen Kulturlandschaften und Landschaftsteilen. Gefährdete Arten und Lebensräume sowie Maßnahmen in Schutzgebieten nach Naturschutzrecht sind dabei Schwerpunkte der Landschaftspflege. Der Freistaat Thüringen verfolgt bei der Umsetzung der Maßnahmen vorrangig einen kooperativen Ansatz: Dabei wird angestrebt, die Pflege wertvoller Lebensräume durch vertragliche Vereinbarungen zwischen Eigentümer bzw. Nutzungsberechtigten und der Naturschutzverwaltung abzusichern (Vertragsnaturschutz). Die Wiederherstellung und Neuanlage wird in erster Linie durch Projektförderung unterstützt.
An wen muss ich mich wenden?
- Bei Fragen in Zusammenhang mit KULAP 2014 kontaktieren Sie bitte die Unteren Naturschutzbehörden (insbesondere bei Grünlandmaßnahmen und Maßnahmen mit naturbetonten Strukturelementen auf Ackerland) bzw. die Agrarförderzentren/ Landwirtschaftsämter (Antrags- und Bewilligungsbehörde).
- Für das Programm ENL ist die Thüringer Aufbaubank zuständig (Antrags- und Bewilligungsbehörde).
- Antrags- und Bewilligungsbehörde für das Programm NALAP ist das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
Ansprechpartner vor Ort ist immer die Untere Naturschutzbehörde.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
Fachlich freigegeben am
02.03.2020
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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