Zuständigkeitsfinder
Direktzahlungen für landwirtschaftliche Unternehmen beantragen
Leistungsbeschreibung
Die Direktzahlungen sind flächengebundene entkoppelte beziehungsweise an die Tieranzahl gekoppelte Einkommensbeihilfen und spezifische Zahlungen für Klima und Umwelt (Öko-Regelungen) für landwirtschaftliche Unternehmen.
Sie werden auf Basis des Flächenumfangs oder des Tierbestands bewilligt.
Dabei sind neben den Zuwendungsvoraussetzungen auch die Verpflichtungen der Konditionalität einzuhalten.
Verfahrensablauf
Die Anmeldung in PORTIA erfolgt via eID des Personalausweises über das Thüringer Servicekonto. Der Antrag wird vollständig onlinebasiert im Portal gestellt und eingereicht.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig für die Direktzahlungen sind die Agrarförderzentren beziehungsweise die Zweigstellen des Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR).
Voraussetzungen
Direktzahlungen werden nur aktiven Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhabern gewährt.
Mindestbetriebsgröße 1,0000 ha bzw. mindestens 225 € Direktzahlungen im Antragsjahr
Onlinebasierter georäumlicher Antrag
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die benötigten Unterlagen entnehmen Sie dem Antragsdienst im Agrarportal PORTIA. Die Grundlage bildet der Sammelantrag mit seinen Anlagen.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Antragsschluss ist der 15. Mai des jeweiligen Jahres.
Bearbeitungsdauer
Die Bewilligung und Auszahlung erfolgen zum Ende des vierten Quartals des jeweiligen Jahres.
Rechtsgrundlage
Den rechtlichen Rahmen in Deutschland bilden hierfür
- die VO (EU) 2021/2115
- das GAP Direktzahlungen-Gesetz (GAPDZG),
- das GAP-Konditionalitäten-Gesetz (GAPKondG,
- das GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem- Gesetz (GAPInVeKoSG),
- die GAP-Direktzahlungen-Verordnung (GAPDZV),
- die GAP-Konditionalitäten-Verordnung (GAPKondV),
- die GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem- verordnung (GAPInVeKoSV),
- die GAP-Ausnahmenverordnung (GAPAusnV)
- sowie der umfangreiche nationale GAP-Strategieplan, der mit Durchführungsbeschluss vom 21. November 2022 von der EU-Kommission genehmigt wurde.
Anträge / Formulare
Online-Dienste vorhanden: Ja
Was sollte ich noch wissen?
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Fachlich freigegeben am
10.04.2024
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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