Opferentschädigung beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie in Deutschland infolge eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs gegen Ihre oder eine andere Person oder durch rechtmäßige Abwehr, zum Beispiel einer Körperverletzung, einen gesundheitlichen Schaden erleiden, können Sie auf Antrag Leistungen im Hinblick auf diesen gesundheitlichen und gegebenenfalls wirtschaftlichen Schaden erhalten.

In Betracht kommen Leistungen zur

  • Heil- und Krankenbehandlung,fürsorgerische Leistungen (Kriegsopferfürsorge),
  • Hinterbliebenenversorgung für Witwen, Witwer, Waisen, Eltern,
  • Zahlung von Sterbe- und Bestattungsgeld,
  • Übernahme von Kosten bei schädigungsbedingter Pflegebedürftigkeit und Heimaufenthalt
  • Versorgung mit orthopädischen Hilfsmitteln,
  • Renten- und
  • weitere Geldleistungen.

Eine Versorgung kann in Form einer monatlichen Rente erfolgen. Diese beinhaltet in Abhängigkeit vom festgestellten Grad der Schädigungsfolgen (GdS)

  • einkommensunabhängige Leistungen, wie Grundrente, Pflegezulage, Schwerstbeschädigtenzulage, Kleiderverschleißzulage sowie
  • einkommensabhängige Leistungen, wie Ausgleichsrente Ehegattenzuschlag, Berufsschadensausgleich.

Vermögensschäden oder immaterielle Schäden werden nicht ausgeglichen. Dies gilt auch für selbst verursachte Schädigungen (zum Beispiel wenn Sie eine Schlägerei angefangen haben).

Ihnen können Leistungen versagt werden, wenn Sie als geschädigte Person nicht zur Aufklärung beitragen, etwa wenn Sie keine Anzeige erstatten.

Bei Ausländern richtet sich der Umfang der Leistungen nach der Länge ihres rechtmäßigen Aufenthalts. Als rechtmäßig gilt der Aufenthalt auch, wenn Ihre Abschiebung ausgesetzt ist („Duldung“). Personen, die sich illegal in Deutschland aufhalten, haben hingegen keinen Anspruch.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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