Lärmschutz / Lärmsanierung an Bundesfernstraßen und Landesstraßen - Erstattung von Aufwendungen für notwendige Maßnahmen des passiven Lärmschutzes beantragen

Leistungsbeschreibung

Sie sind von Verkehrslärm beeinträchtigt, der auf eine Bundesfernstraße oder Landesstraße zurückzuführen ist.

Als Eigentümer, nicht als Mieter, können Sie beim Straßenbaulastträger einen formlosen Antrag auf Erstattung von Aufwendungen für Lärmschutzmaßnahmen an Ihrem Wohnhaus oder Ihrer Eigentumswohnung stellen.

Voraussetzung hierfür ist, Sie haben mit der Umsetzung / Realisierung an Ihrem Wohnhaus oder Ihrer Eigentumswohnung noch nicht begonnen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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