Kraftfahrzeugzulassung - Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Ersatz beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals: Fahrzeugbrief) abhanden gekommen ist, müssen Sie dies melden.

Zugleich beantragen Sie dann gleich persönlich eine neue Zulassungsbescheinigung.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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