Kraftfahrzeugzulassung - Verlust oder Beschädigung der Zulassungsbescheinigung (Teil 1) melden und Ersatz beantragen

Leistungsbeschreibung

Als Halter/ Eigentümer müssen Sie den Verlust bzw. die Beschädigung Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I oder II (ehemals Fahrzeugschein oder -brief) unverzüglich melden und Ersatz beantragen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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