Körperschaftsteuer festsetzen

Leistungsbeschreibung

Die Körperschaftsteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen von Körperschaften (juristischen Personen) erhoben wird. Steuerpflichtig sind Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen, die ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz im Inland haben.
Zu den körperschaftsteuerpflichtigen juristischen Personen gehören insbesondere Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaften, rechtsfähige Stiftungen und Anstalten sowie rechtsfähige und nichtrechtsfähige Vereine.
Besteuerungsgrundlage ist das Einkommen, das die Körperschaft innerhalb des Kalenderjahrs bezogen hat.

Die Körperschaftsteuer ist eine Gemeinschaftsteuer, die Bund und Ländern je zur Hälfte zufließt.

Die Grundlage für die Festsetzung der Körperschaftsteuer bildet in der Regel die Körperschaftsteuererklärung.

Die Körperschaftsteuererklärung und die jährliche Gewinnermittlung sind grundsätzlich elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Informationen zum Verfahren der elektronischen Übermittlung von Steuererklärungsdaten (ELSTER) an die Finanzämter erhalten sie auf der Homepage von ELSTER. Zur elektronischen Übermittlung von Körperschaftsteuererklärungen (mit Ausnahme der Übermittlung der sog. E-Bilanz) steht die kostenlose Software ElsterFomular zur Verfügung, die auf der Homepage von ELSTER heruntergeladen werden kann .

Das Finanzamt setzt auf der Grundlage des Einkommens die Höhe der Körperschaftsteuer fest und teilt diese der betreffenden Körperschaft mit. Der Körperschaftsteuersatz beträgt derzeit 15 vom Hundert des zu versteuernden Einkommens.

Ob Sie als Geschäftsführer oder Vorstand einer Körperschaft zur Abgabe einer Körperschaftsteuererklärung verpflichtet sind, ergibt sich aus den Vorschriften des Körperschaftsteuergesetzes (KStG). Bitte konsultieren Sie in Zweifelsfällen eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Keine zuständige Stelle gefunden

Bitte geben Sie Ihren Ort an.