Zuständigkeitsfinder
Nationalpark
Leistungsbeschreibung
Nationalparke zielen vor allem auf den großflächigen Schutz und die freie Entwicklung unberührter Natur ab. “Natur Natur sein lassen” ist daher das Motto dieser Gebiete. Mit der Einrichtung solcher “Wildnisgebiete”, in denen Einheimischen und Gästen ein ganz besonderes Naturerlebnis ermöglicht wird, erhöhen Nationalparke die touristische Attraktivität der sie umgebenden Region. D. h., obwohl in Nationalparken keine wirtschaftliche Nutzung der Naturgüter stattfindet, liefern auch sie einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung der sie umgebenden Region.
Nationalparke sind in der Regel zoniert, wobei üblicherweise eine Zone bestimmt wird, in der jegliche wirtschaftliche Nutzung untersagt ist und eine Pufferzone ausgewiesen wird, die die ungenutzten Bereiche schützend umgibt. Insgesamt 14 Nationalparke gibt es derzeit in Deutschland (Stand Juni 2008).
Der Nationalpark Hainich ist der einzige Thüringer Nationalpark. Er wurde 1997 durch das Thüringer Gesetz über den Nationalpark Hainich eingerichtet.
An wen muss ich mich wenden?
Mit dem Nationalparkgesetz wurde die Nationalparkverwaltung eingerichtet und geregelt, dass die Nationalparkverwaltung für das Gebiet des Nationalparks Hainich die Aufgaben der unteren Naturschutz- und Forstbehörde übernimmt.
Rechtsgrundlage
Thüringer Gesetz über den Nationalpark Hainich
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen erhalten Sie Hier.
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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