Zuständigkeitsfinder
Impressum - ordnungswidrig
Leistungsbeschreibung
Die Anforderungen an das Impressum einer Website sind gesetzlich geregelt. Wer im Internet öffentlich Telemedien anbietet, muss auf seinen Internetseiten bestimmte Informationen über seine Identität (Impressum) vorhalten. Ordnungswidrig handelt, wer die entsprechenden Informationen nicht, nicht richtig oder nicht vollständig verfügbar hält.
An wen muss ich mich wenden?
Die Thüringer Landesmedienanstalt ist in Thüringen die für medienrechtliche Fragen zuständige Verwaltungsbehörde. Somit werden Verstöße gegen die Impressumspflicht von hier geahndet.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Landesmedienanstalt (TLM)
Fachlich freigegeben am
24.05.2018
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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