Impressum - ordnungswidrig

Leistungsbeschreibung

Die Anforderungen an das Impressum einer Website sind gesetzlich geregelt. Wer im Internet öffentlich Telemedien anbietet, muss auf seinen Internetseiten bestimmte Informationen über seine Identität (Impressum) vorhalten. Ordnungswidrig handelt, wer die entsprechenden Informationen nicht, nicht richtig oder nicht vollständig verfügbar hält.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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