Zuständigkeitsfinder
Zulassung zum Lehramtsreferendariat beantragen
Leistungsbeschreibung
Nach erfolgreichem Abschluss des Lehramtsstudiums an einer Universität haben Sie die Möglichkeit, in Thüringen ihre Ausbildung zur Lehrerin/zum Lehrer zu beenden. Hierfür ist das erfolgreiche Absolvieren des Vorbereitungsdienstes erforderlich. Der Vorbereitungsdienst dauert je nach Schulart grundsätzlich 18 Monate (Grundschullehramt) bzw. 24 Monate (alle anderen Lehrämter) und soll Ihnen die pädagogisch und praktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten für den Beruf als Lehrkraft vermittelt. Die Ausbildung findet schulartbezogen an Staatlichen Studienseminaren für Lehrerausbildung und an Schulen statt. Die Ausbildung erfolgt, soweit beamtenrechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen, im Rahmen eines Beamtenverhältnisses auf Widerruf.
Der Vorbereitungsdienst wird mit der Zweiten Staatsprüfung für eines der folgenden Lehrämter (Lehramtsbefähigung) abgeschlossen:
- Lehramt an Grundschulen
- Lehramt an Regelschulen
- Lehramt an Gymnasien
- Lehramt an berufsbildenden Schulen
- Lehramt für Förderpädagogik.
Verfahrensablauf
- Für die Erstanmeldung ist es notwendig, sich im Online-Bewerbungsportal zu registrieren.
- Nach der Anmeldung erfolgt die Eingabe der Personaldaten. Alle Felder mit * sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden.
- Anschließend werden die Angaben zur persönlichen Situation getroffen.
- Im Schritt „Anerkennung“ müssen Sie angeben, ob Sie Ihre Ausbildung in Thüringen oder in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen haben.
- Bei der Eingabe des Abschlusses sind die Schulart, der entsprechende Abschluss, die Ausbildungsdauer, die Noten der Abschlüsse (soweit vorhanden), das Bundesland des Abschlusses, der Ort des Abschlusses sowie die Ausbildungsfächer einzutragen.
- Die Bewerbung wird durch Anklicken des Feldes „Neue Bewerbung“ angelegt. Eine Bewerbung für verschiedene Schularten ist nicht möglich.
- Bei der Festlegung der Reihenfolge der Schulamtswünsche können im Bemerkungsfeld Begründungen eingegeben werden.
- Nach Eingabe aller Daten wird der Antrag durch das Anklicken auf „Dokument erstellen / anzeigen“ generiert.
- Der Antrag mit den generierten Anlagen ist vollständig auszudrucken, zu unterschreiben und postalisch zu übersenden.
- Nach Eingang der Bewerbung werden die Eingangsbestätigung, in denen ggf. fehlende Unterlagen aufgeführt sind, und – wenn erforderlich – das Schreiben zur Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses versendet.
- Wenn mehr Bewerbungen eingehen, als Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt.
- Sollten Sie zum Vorbereitungsdienst zugelassen werden, erhalten Sie eine schriftliche Benachrichtigung mit einem Einstellungsangebot, das mit der Bitte verbunden ist, sich binnen einer gesetzten Frist zu äußern, ob Sie das Angebot annehmen wollen.
- Erfahrungsgemäß werden nicht alle Einstellungsangebote angenommen, sodass im Nachrückverfahren oft bis zum letzten Tag der Einstellung noch Plätze vergeben werden.
- Nehmen Sie das Einstellungsangebot an, findet Ihre Tätigkeit und Ausbildung in der jeweiligen Schule sowie in den Staatlichen Studienseminaren statt. Am Staatlichen Seminar für Lehrämter Erfurt werden die Lehrämter an Grundschule, an Regelschule, an Gymnasien und an berufsbildenden Schulen ausgebildet. Am Staatlichen Seminar für Lehrämter Gera erfolgt die Ausbildung der Lehrämter an Grundschule, an Regelschule, an Gymnasien und für Förderpädagogik. Darüber hinaus kann die Ausbildung auch an einem der Seminarschulverbünde in Nord-, Süd- oder Westthüringen erfolgen
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS).
Voraussetzungen
In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer
- die Erste Staatsprüfung oder einen lehramtsbezogenen Hochschulabschluss nachweist
- zusätzlich bei Bewerberinnen/Bewerbern, die nicht in Thüringen studiert haben: Anerkennungsbescheid über die Gleichwertigkeit des Abschlusses
- zusätzlich bei Bewerberinnen/Bewerbern, die nicht über einen lehramtsbezogenen Abschluss verfügen: Anerkennungsbescheid über die Gleichstellung des Abschlusses
- Bewerberinnen/Bewerber für das Lehramt an berufsbildenden Schulen: abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder Nachweis über fachpraktische Tätigkeiten im Umfang von einem Jahr
Welche Unterlagen werden benötigt?
Postalisch sind folgende Unterlagen einzureichen:
- unterschriebenes Antragsformular (im Onlineverfahren auszufüllen und zu generieren) nebst Anlagen
- eigenhändig unterschriebener Lebenslauf
- Geburts- oder Abstammungsurkunde, ggf. Heiratsurkunde oder die Bescheinigung über das Bestehen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, ggf. Geburtsurkunde(n) des Kindes/der Kinder
- amtlich beglaubigte Kopie vom Zeugnis der Ersten Staatsprüfung beziehungsweise vom Zeugnis eines lehramtsbezogenen Abschlusses (Bachelor und Master) oder eine Kopie des vorläufigen Zeugnisses
- Nachweis über die während der ersten Phase der Lehrerbildung absolvierten Praktika und schulpraktischen Studien (gilt nicht für Thüringer Lehramtsstudierende)
- bei Fächerverbindungen mit Evangelischer Religionslehre: vorläufige kirchliche Unterrichtserlaubnis zur Erteilung von evangelischem Religionsunterricht
- bei Fächerverbindungen mit Katholischer Religionslehre: vorläufige Bevollmächtigung zur Erteilung von katholischem Religionsunterricht
- bei Bewerberinnen/Bewerbern für das Lehramt an berufsbildenden Schulen: ein Zeugnis über eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder Nachweise über fachpraktische Tätigkeiten im Umfang von einem Jahr
- bei Bewerberinnen/Bewerbern, die über keinen lehramtsbezogenen Abschluss verfügen: Anerkennungsbescheid, aus dem sich die Gleichstellung ergibt
Nach dem Eingang der Unterlagen erhalten Sie eine Eingangsbestätigung und – sofern erforderlich – ein Schreiben zur Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses, welches bei der zuständigen Meldestelle zu beantragen ist und anschließend vom Bundesministerium für Justiz an das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport übersandt wird.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Fristen für die Einreichung der Anträge werden zu jedem Einstellungstermin sowohl im Amtsblatt des TMBJS als auch auf der Webseite des TMBJS bekannt gegeben.
Die Einstellungstermine und Bewerbungsfristen lauten:
- 1. Februar: für die Lehrämter an Grund- und Regelschulen, Gymnasien, berufsbildenden Schulen und für Förderpädagogik (Bewerbungsfrist: 30. September des Vorjahres)
- 1. Mai: für die Lehrämter an Grund- und Regelschulen sowie für Förderpädagogik (Bewerbungsfrist: 5. Januar)
- 1. August für die Lehrämter an Gymnasien und berufsbildenden Schulen (Bewerbungsfrist: 31. März)
- 1. November: für die Lehrämter an Grund- und Regelschulen sowie für Förderpädagogik (Bewerbungsfrist: 30. Juni)
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung beginnt mit dem Eingang des Antrages und endet mit der Zulassung zum Vorbereitungsdienst bzw. mit einer Ablehnung.
Rechtsgrundlage
- Thüringer Gesetz zur Regelung der Zulassung zum Vorbereitungsdienst für Lehramtsanwärter (ThürLZuG)
- § 23 Thüringer Lehrerbildungsgesetz (ThürLbG)
- § 24 Thüringer Lehrerbildungsgesetz (ThürLbG)
- § 25 Thüringer Lehrerbildungsgesetz (ThürLbG)
- § 26 Thüringer Lehrerbildungsgesetz (ThürLbG)
- §§ 1 bis 17 Thüringer Verordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für die Lehrämter (ThürAZStPLVO)
Rechtsbehelf
Es besteht die Möglichkeit, gegen Entscheidungen Widerspruch einzulegen. Weitere Informationen entnehmen Sie der Rechtsbehelfsbelehrung des Zulassungsbescheids.
Anträge / Formulare
Der Antrag ist in Papierform einzureichen.
Formulare vorhanden: ja
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Was sollte ich noch wissen?
Auf der Seite des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport finden Sie
- ein Merkblatt über die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für alle Lehrämter in Thüringen
- FAQ – Antworten auf häufig gestellte Fragen
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Fachlich freigegeben am
11.11.2022
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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