Zuständigkeitsfinder
Zulassung für die Erzeugung von Geflügel aus besonderen Haltungsformen erteilen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Geflügel aus besonderen Haltungsformen erzeugen möchten, dann benötigen Sie hierfür die Erlaubnis der zuständigen Stelle. Diese wird prüfen, ob Sie die gesetzlichen Bedingungen hierfür einhalten.
Besondere Haltungsformen sind:
- Extensive Bodenhaltung
- Freilandhaltung
- Bäuerliche Freilandhaltung
- Bäuerliche Freilandhaltung – unbegrenzter Auslauf
Die Erlaubnis benötigen Sie auch, wenn Sie die Art der Fütterung angeben wollen
Verfahrensablauf
- Eingang des Antrags
- Ggf. Rückfragen der Behörde
- Prüfung der Einhaltung der Bedingungen
- Erteilung der Zulassung per schriftlichem Bescheid
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Referat 21 – Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz.
Voraussetzungen
- Beim zuständigen Landkreis, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt angemeldete Tierhaltung.
- Einhaltung der Bedingungen entsprechend der Haltungsform und der Geflügelart und –rasse hinsichtlich:
- Futterbestandteile
- Besatzdichte
- Schlachtalter und Mastdauer
- Zugang zu Auslauf
- Größe und Beschaffenheit des Auslaufs
- Beschaffenheit der Stallausgänge
- Nutzfläche des Stalls und der Produktionsstätten, Stallkapazität
- Sitzstangen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Nachweise über die Einhaltung der jeweiligen Bedingungen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Erteilung der Zulassung vor Verwendung des jeweiligen Begriffs
Bearbeitungsdauer
Bei Vorliegen eines Antrags und vollständigem Nachweis der jeweiligen Bedingungen beträgt die Bearbeitungsdauer ca. 2-3 Wochen.
Rechtsgrundlage
- Verordnung (EG) Nr. 543/2008
- Verordnung über Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch (GFlFleischV)
- Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG)
- Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung (ThürAllgVwKostO)
- Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (ThürVwKostOMIL)
Rechtsbehelf
Gemäß Bescheid
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Fachlich freigegeben am
09.11.2021
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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