Zuständigkeitsfinder
Sperrmüll - Entsorgung
Leistungsbeschreibung
Sperrmüll sind feste Abfälle, die wegen ihrer Sperrigkeit, Größe oder ihres Gewichts nicht in die vorgeschriebenen Sammelbehälter gefüllt werden dürfen und die deshalb getrennt vom übrigen Hausmüll gesammelt und transportiert werden. Sperrmüll gehört trotzdem zu den Haushaltsabfällen und ist wie Haushaltsabfall zu entsorgen.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig für die Einsammlung von Sperrmüll sind in Thüringen die Landkreise und die kreisfreien Städte. Diese haben die Sammlung von Sperrmüll je nach den örtlichen Gegebenheiten (in den Landkreisen mit den kreisangehörigen Gemeinden) für ihr Gebiet geordnet. Dies kann durch feste Sammeltermine, Abholung auf Anforderung oder Annahmemöglichkeiten an zentralen Stellen erfolgen.
Nähere Auskünfte erteilt die untere Abfallbehörde in den Landkreisen und kreisfreien Städten oder auch die jeweilige Gemeinde.
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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