Zuständigkeitsfinder
Ingenieurkammer - Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieurinnen/Ingenieure
Leistungsbeschreibung
Die Ingenieurkammer Thüringen hat als Körperschaft des öffentlichen Rechts wesentliche Aufgaben zur Wahrung der beruflichen Belange der Ingenieure auszuüben und dabei zugleich auch im öffentlichen Interesse liegend die gesetzlich vorgeschriebenen Listen bzw. Verzeichnisse, hierbei auch die Liste der Bauvorlageberechtigten Ingenieure, zu führen (§ 21 Abs. 3 Nr. 2 ThürAIKG).
Die Eintragung in die Liste der Bauvorlageberechtigten Ingenieure bei der Ingenieurkammer Thüringen bewirkt zum einen die Pflichtmitgliedschaft als Kammermitglied der Ingenieurkammer Thüringen und zudem die Berechtigung, Bauvorlagen für die nicht verfahrensfreie Errichtung und Änderung von Gebäuden als Entwurfsverfassung unterschreiben und bei Baubehörden einreichen zu dürfen.
Nach den gesetzlichen Vorgaben des § 64 Abs. 2 und 3 ThürAIKG erfordert die Eintragung in die Liste der Bauvorlageberechtigten Ingenieure und die damit verbundene Erlangung der Bauvorlageberechtigung einen berufsqualifizierenden Ausbildungsabschluss sowie die Ausübung einer praktischen Tätigkeit in einer Fachrichtung des Bauingenieurwesens einschließlich des Hochbaus.
Als Bauingenieure in diesem Sinne sind nur diejenigen Absolventen von Hoch- und Fachschulen anzusehen, denen im Rahmen eines Studiums des Bauingenieurwesens wesentlicher Lehrinhalt in den Fächern, wie z. B. Baustatik, Baumechanik, Baustoffkunde, Bauphysik, konstruktiver Ingenieurbau, Wasserbau etc., vermittelt worden sind.
Mit der erfolgten Eintragung in die Liste der Bauvorlageberechtigten Ingenieure wird zugleich bestätigt, dass die eingetragene Person, die nach den gesetzlichen Vorgaben vorausgesetzte berufliche Qualifikation sowie erforderliche Berufspraxis in der Entwurfsplanung von Gebäuden besitzt und als Kammermitglied dem Berufsrecht der Ingenieure einschließlich dessen Kontrolle durch die Ingenieurkammer Thüringen unterliegt.
Verfahrensablauf
Nach erfolgter Antragsstellung bestätigt die Ingenieurkammer Thüringen der antragsstellenden Person binnen eines Monats den Eingang des Antrages einschließlich der vorgelegten Nachweise und teilt ggf. mit, welche Nachweise noch fehlen.
Über den Antrag wird spätestens innerhalb von drei Monaten nach Zugang der vollständigen Nachweisunterlagen entschieden, wobei diese Frist um einen weiteren Monat verlängert werden kann.
Im Ergebnis der vom Eintragungsausschuss der Ingenieurkammer Thüringen vorzunehmenden Prüfung über das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen, wird der antragsstellenden Person ein entsprechender Bescheid zugestellt. Die darin getroffene Entscheidung stellt einen Verwaltungsakt dar.
Die von der antragsstellenden Person mit der Antragsstellung vorgelegten Unterlagen, mit Ausnahme von Projektunterlagen zu Entwurfsplanungen von Gebäuden, verbleiben bei der Ingenieurkammer Thüringen und werden dort archiviert.
Voraussetzungen
In die Liste der Bauvorlageberechtigten Ingenieure bei der Ingenieurkammer Thüringen wird auf Antrag eingetragen, § 64 Abs. 3 ThürBO:
- wer einen berufsqualifizierten Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung
Hoch- oder Bauingenieurwesen nachweist und
- nach dem Studium mindestens zwei Jahre auf dem Gebiet der Entwurfsplanung von
Gebäuden praktisch tätig gewesen ist.
Zum Vorliegen der vorgenannten Voraussetzungen sind vom Antragsteller die zur Beurteilung erforderlichen Unterlagen bzw. Nachweise beizufügen.
Darüber hinaus hat der Antragsteller auch den Nachweis einer vorhandenen ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 33 ThürAIKG zu führen.
Personen, die in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder gleichgestellten Staaten als Bauvorlageberechtigte niedergelassen sind, besitzen die Bauvorlageberechtigung auch ohne Eintragung in die Liste der Bauvorlageberechtigten Ingenieure der Ingenieurkammer Thüringen, wenn sie
- eine vergleichbare Berechtigung besitzen und
- dafür vergleichbare Anforderungen, wie vorstehend ausgeführt, erfüllen mussten.
Diese haben das erstmalige Tätigwerden als Bauvorlageberechtigter im Freistaat Thüringen vorher der Ingenieurkammer Thüringen anzuzeigen und hierbei einen entsprechenden Nachweis über die Rechtmäßigkeit der Ausübung der Bauvorlageberechtigung im Herkunftsland sowie die Erfüllung der Voraussetzungen als Bauvorlageberechtigter vorzulegen (§ 64 Abs. 4 ThürBO).
Nach erfolgter Antragstellung und Nachweisführung zum Vorliegen der vorgenannten Voraussetzungen erfolgt die Eintragung in ein entsprechendes Verzeichnis bei der Ingenieurkammer Thüringen, soweit nicht bereits in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland eine Anzeige erstattet bzw. Bescheinigung erteilt wurde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
In der Regel werden folgende Unterlagen benötigt:
- vollständig ausgefüllte Antragsunterlagen einschließlich der Anlage 2 (Fachbogen zum Antrag auf Eintragung in die Liste der Bauvorlageberechtigten Ingenieure)
- Personalausweis/Reisepass in Kopie
- tabellarischer Lebenslauf
- Ausbildungsnachweis einschließlich Ausbildungszeugnis in Kopie (Diplom, Bachelor-/Masterurkunde etc.)
- Nachweise über eine zumindest 2-jährige praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der Entwurfsplanung von Gebäuden (Projektliste, Arbeitszeugnisse von Ingenieurbüro/Bauunternehmen etc.) nach Ausbildungsabschluss
- Meldebescheinigung betreffend Hauptwohnung bzw. Nachweis über eine berufliche Niederlassung oder die Ausübung der überwiegenden beruflichen Tätigkeit in Thüringen
- amtliches Führungszeugnis
- Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung
Soweit dies erforderlich sein sollte, kann die Ingenieurkammer Thüringen die Vorlage weiterer Nachweise, ggf. vollständige Projektunterlagen zu Entwurfsplanungen von Gebäuden sowie die Vorlage von Nachweisen in beglaubigter Kopie verlangen.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Bearbeitung der Antragstellung auf Mitgliedschaft und Eintragung in die Liste der Bauvorlageberechtigten Ingenieure beträgt die Antragsgebühr grundsätzlich 450,00 €.
Rechtsgrundlage für die Gebührenerhebung ist die Kostenordnung der Ingenieurkammer Thüringen vom 19.10.2023.
Kosten nach Eintragung
Jahresbeitrag gem. Beitragsordnung der IKTh
Grundbeitrag 525,00 € (Fixkosten)
Zusatzbeitrag für Mitarbeiter bei Selbstständigkeit 35,00 €
Anzahl der Mitarbeiter 1 bis max. 20
Stempelgebühr - einmalig (variable Kosten je nach Ausführung)
Holzstempel: 50 €
Automatikstempel: 65 €
Gummiplatte für Holz- oder Automatikstempel: 30 €
Welche Fristen muss ich beachten?
Es sind keine Fristen seitens der antragstellenden Person zu beachten. Vielmehr ist entscheidend für eine Antragsstellung, das eigene Interesse der antragstellenden Person an einer Erlangung der Vorlageberechtigung.
Bearbeitungsdauer
Gesetzliche Bearbeitungsfristen gem. ThürAIKG
Die Kammer bestätigt der antragstellenden Person innerhalb eines Monats den Eingang des Antrags. Über eventuell nachzureichende Unterlagen wird hingewiesen.
Über den vollständig vorliegenden Antrag wird innerhalb kürzester Frist, spätestens jedoch innerhalb von drei Monaten entschieden. Die Frist kann in Einzelfällen einmal um bis zu einen Monat verlängert werden, wenn dies wegen der Besonderheiten der Angelegenheit gerechtfertigt ist.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Gegen eine Entscheidung der Ingenieurkammer Thüringen kann innerhalb eines Monats nach deren Zugang Klage bei dem für den Wohnort der antragstellenden Person zuständigen Verwaltungsgericht, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten des Verwaltungsgerichtes, erhoben werden.
Ein Vorverfahren bzw. Widerspruchsverfahren findet nicht statt.
Anträge / Formulare
Das Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL) stellt Ihnen das notwendige Antragsdokument auf einem virtuellen Schreibtisch bereit.
Oder per PDF in diesem Beitrag.
Was sollte ich noch wissen?
Der Nachweis einer mindestens 2-jährigen Tätigkeit auf dem Gebiet der Objektplanung von Gebäuden ist zu erbringen.
Mit Eintragung in die entsprechende Liste wird eine Mitgliedschaft im Versorgungswerk begründet.
Bemerkungen
Entsprechende Listeneintragungen anderer Länder gelten auch in Thüringen.
Fachlich freigegeben durch
Ingenieurkammer Thüringen
Fachlich freigegeben am
30.01.2024
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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