Ingenieurkammer - Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieurinnen/Ingenieure

Leistungsbeschreibung

Die Ingenieurkammer Thüringen hat als Körperschaft des öffentlichen Rechts wesentliche Aufgaben zur Wahrung der beruflichen Belange der Ingenieure auszuüben und dabei zugleich auch im öffentlichen Interesse liegend die gesetzlich vorgeschriebenen Listen bzw. Verzeichnisse, hierbei auch die Liste der Bauvorlageberechtigten Ingenieure, zu führen (§ 21 Abs. 3 Nr. 2 ThürAIKG).

Die Eintragung in die Liste der Bauvorlageberechtigten Ingenieure bei der Ingenieurkammer Thüringen bewirkt zum einen die Pflichtmitgliedschaft als Kammermitglied der Ingenieurkammer Thüringen und zudem die Berechtigung, Bauvorlagen für die nicht verfahrensfreie Errichtung und Änderung von Gebäuden als Entwurfsverfassung unterschreiben und bei Baubehörden einreichen zu dürfen.

Nach den gesetzlichen Vorgaben des § 64 Abs. 2 und 3 ThürAIKG erfordert die Eintragung in die Liste der Bauvorlageberechtigten Ingenieure und die damit verbundene Erlangung der Bauvorlageberechtigung einen berufsqualifizierenden Ausbildungsabschluss sowie die Ausübung einer praktischen Tätigkeit in einer Fachrichtung des Bauingenieurwesens einschließlich des Hochbaus.

Als Bauingenieure in diesem Sinne sind nur diejenigen Absolventen von Hoch- und Fachschulen anzusehen, denen im Rahmen eines Studiums des Bauingenieurwesens wesentlicher Lehrinhalt in den Fächern, wie z. B. Baustatik, Baumechanik, Baustoffkunde, Bauphysik, konstruktiver Ingenieurbau, Wasserbau etc., vermittelt worden sind.

Mit der erfolgten Eintragung in die Liste der Bauvorlageberechtigten Ingenieure wird zugleich bestätigt, dass die eingetragene Person, die nach den gesetzlichen Vorgaben vorausgesetzte berufliche Qualifikation sowie erforderliche Berufspraxis in der Entwurfsplanung von Gebäuden besitzt und als Kammermitglied dem Berufsrecht der Ingenieure einschließlich dessen Kontrolle durch die Ingenieurkammer Thüringen unterliegt.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Keine zuständige Stelle gefunden

Bitte geben Sie Ihren Ort an.