Gefahrgutfahrerprüfung ablegen

Leistungsbeschreibung

Gefährliche Güter können auf der Straße nur unter bestimmten Bedingungen befördert werden. Geregelt wird der Transport von Gefahrgut durch die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (Abkürzung ADR, französisch für Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route).

Der Fahrzeugführer muss im Besitz einer ADR-Bescheinigung (ADR-Card) sein. Die Prüfung wird durch die Industrie- und Handelskammer (IHK) durchgeführt und schriftlich abgenommen. Prüfungsvoraussetzung ist die lückenlose Teilnahme an einer von der IHK anerkannten Schulung.

Hierfür müssen Sie zunächst eine Schulung bei einem anerkannten Lehrgangsveranstalter besuchen. Anschließend müssen Sie eine Prüfung bei der örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK) bestehen.

Die Prüfung für Gefahrgutfahrer wird von der örtlich zuständigen IHK in der Regel im Anschluss an die entsprechende Schulung in den Räumlichkeiten des Schulungsveranstalters durchgeführt. Die Schulungen und damit auch die Prüfungen sind unterteilt in Basiskurs, Aufbaukurs Tank, Aufbaukurs Klasse 1, Aufbaukurs Klasse 7 und Auffrischungsschulung. Jede Schulung schließt mit einer Prüfung ab.

Die Prüfungsdauer beträgt bei der:

  • Erstschulung 
    • Basiskurs 45 Minuten
    • Aufbaukurs Tank 45 Minuten
    • Aufbaukurs Klasse 1 30 Minuten
    • Aufbaukurs Klasse 7 30 Minuten
    • Auffrischungsschulung 30 Minuten

Die Zulassung zur Prüfung für einen Aufbaukurs kann nur erfolgen, wenn der Teilnehmer vorher die Prüfung für den Basiskurs bestanden hat. Die ADR-Bescheinigung (ADR-Card) hat eine Gültigkeit von 5 Jahren bezogen auf das Prüfungsdatum im Basiskurs. ADR-Bescheinigungen (ADR-Card) werden um 5 Jahre ab alter Gültigkeit verlängert, wenn die Fortbildung mit Prüfung innerhalb eines Jahres vor Ablauf der ADR-Bescheinigung (ADR-Card) erfolgreich abgeschlossen wurde. Die Verlängerung erfolgt dann ab Ablaufdatum.

Liegt die Fortbildung vor diesem Zeitpunkt, dann wird die neue Gültigkeit ab dem Datum der Fortbildungsprüfung berechnet. Die Fortbildungsschulung mit Prüfung muss unbedingt innerhalb der Geltungsdauer der ADR-Bescheinigung (ADR-Card) erfolgen, weil andernfalls erneut eine Erstschulung und -prüfung zu absolvieren sind.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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