Zuständigkeitsfinder
Güterkraft- und Personenverkehr: Berufskraftfahrerqualifikation - Grundqualifikation/ Beschleunigte Grundqualifikation
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie als Berufskraftfahrer Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen durchführen, benötigen Sie zusätzlich zum gültigen Führerschein einen Nachweis der Grundqualifikation.
Die Prüfungen für den Erwerb der Grundqualifikation im engeren Sinne bzw. den Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation werden von der Industrie- und Handelskammer (IHK) durchgeführt. Im Rahmen der Grundqualifikation werden besondere tätigkeitsbezogene Fertigkeiten und Kenntnisse (z.B. Technik, Verkehrssicherheit, rationeller Kraftstoffverbrauch, Lenk- und Ruhezeiten, Gesundheit) vermittelt.
- Erwerb der Grundqualifikation im engeren Sinne:
Die erste Möglichkeit ist, eine Prüfung zur Grundqualifikation ohne Vorbereitungskurs abzulegen, die so genannte "Grundqualifikation im engeren Sinne". Sie umfasst eine theoretische Prüfung von 240 Minuten sowie eine praktische Prüfung von 210 Minuten. Für die Zulassung zur Prüfung ist der Besitz der jeweiligen Fahrerlaubnis erforderlich.
- Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation:
Es ist außerdem möglich, einen Vorbereitungskurs bei einer hierfür anerkannten Ausbildungsstätte zu besuchen und daran anschließend die Prüfung zur beschleunigten Grundqualifikation abzulegen. Der Vorbereitungskurs umfasst eine Dauer von 140 Stunden zu je 60 Minuten, davon 10 Stunden Fahrpraxis unter Anleitung eines Fahrlehrers. Die Teilnahmebescheinigung der Ausbildungsstätte ist Voraussetzung dafür, dass Sie sich zur Prüfung bei der IHK anmelden können. Diese dauert 90 Minuten und muss schriftlich abgelegt werden. Eine praktische Prüfung ist hier nicht erforderlich. Für den Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation muss die Fahrerlaubnis der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse noch nicht vorliegen. Die anerkannten Ausbildungsstätten für den Besuch des Vorbereitungskurses erfahren Sie von der Fahrerlaubnisbehörde und der Industrie- und Handelskammer.
- Erwerb der Grundqualifikation durch Abschluss einer Berufsausbildung:
Eine weitere Möglichkeit ist die (dreijährige) Berufsausbildung zum/zur "Berufskraftfahrer/in" oder zur "Fachkraft im Fahrbetrieb" zu absolvieren, in der die Grundqualifikation bereits enthalten ist.
An wen muss ich mich wenden?
Um sich für eine der Prüfungen anzumelden, müssen Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige IHK wenden.
Für den Vorbereitungskurs zur beschleunigten Grundqualifikation müssen Sie sich an eine anerkannte Ausbildungsstätte wenden. Eine Auskunft über die anerkannten Ausbildungsstätten für den Besuch des Vorbereitungskurses erhalten Sie von der Fahrerlaubnisbehörde und der IHK.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren zur Prüfung der Grundqualifikation im engeren Sinne bzw. der beschleunigten Grundqualifikation variieren je nach Prüfungssatzung der jeweils zuständigen IHK. Beachten Sie, dass für die Bereitstellung des Prüfungsfahrzeugs und den begleitenden Fahrlehrer zusätzliche Kosten anfallen. Beachten Sie weiterhin, dass Sie für die beschleunigte Grundqualifikation zusätzlich einen kostenpflichtigen Kurs besuchen müssen.
Weiterhin werden bei Eintragung in den Führerschein Gebühren erhoben.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Industrie- und Handelskammer Ostthüringen zu Gera
Fachlich freigegeben am
18.06.2018
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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