Zuständigkeitsfinder
Handwerk: Schlichtungsstelle
Leistungsbeschreibung
Um gerichtliche Auseinandersetzungen zwischen Handwerksbetrieb und Auftraggeber (Verbraucher gemäß § 13 BGB) zu vermeiden, gibt es bei den Handwerkskammern Schlichtungsstellen. Diese vermitteln bei Streitigkeiten aus Werksverträgen zwischen dem Inhaber eines Handwerksbetriebes und dem Auftraggeber. Die Schlichtungsstellen der Handwerkskammern können sowohl von Auftraggebern (Verbraucher gemäß § 13 BGB) als auch von Handwerksbetrieben angerufen werden!
An wen muss ich mich wenden?
An die Rechtsabteilung Ihrer zuständigen Handwerkskammer.
Handwerkskammer Erfurt: www.hwk-erfurt.de
Handwerkskammer für Ostthüringen: www.hwk-gera.de
Handwerkskammer Südthüringen: www.hwk-suedthueringen.de
Welche Fristen muss ich beachten?
Es wird darauf hingewiesen, dass durch dieses Verfahren weder Gewährleistungs- noch Verjährungsfristen unterbrochen oder gehemmt werden.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Nach schriftlicher oder telefonischer Kontaktaufnahme mit der zuständigen Handwerkskammer erfolgt die Zusendung des Antragsformulars.
Was sollte ich noch wissen?
Es ist der Antrag / Beschwerdeschreiben und der erforderliche Schriftverkehr in Kopie einzureichen.
Bemerkungen
Eine vorherige Terminvereinbarung für das Beratungsgespräch ist zweckmäßig.
Bei Bagatellstreitigkeiten mit einem Streitwert von weniger als 100,00 € findet keine Schlichtung statt.
Gemäß § 8 der Verfahrensregelung findet das Schlichtungsverfahren ausschließlich auf dem schriftlichen Weg statt.
Fachlich freigegeben durch
Handwerkskammer Erfurt
Fachlich freigegeben am
27.09.2019
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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