Handwerkskammer

Leistungsbeschreibung

Die Handwerkskammer nimmt staatliche Hoheitsaufgaben per Gesetz wahr und wird in der Rechts-form einer Körperschaft des öffentlichen Rechts geführt. Aufgabe der Handwerkskammer ist es, die Interessen des Handwerks zu vertreten und die Belange des Handwerks im Zuge der Selbstverwal-tung zu regeln.

Zur Handwerkskammer gehören die Inhaber eines Handwerksbetriebes (zulassungspflichtige Hand-werke / zulassungsfreie Handwerke) und des handwerksähnlichen Gewerbes sowie die Gesellen, Arbeitnehmer mit abgeschlossener Berufsausbildung und die Lehrlinge.

Die Handwerkskammer bietet ein breites Spektrum von Beratungs- und Dienstleistungen für ihre Mit-gliedsbetriebe sowie Existenzgründer an, das von technischer, betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Beratung bis hin zur Beratung in der beruflichen Bildung reicht.
Die wesentlichsten Aufgaben der Handwerkskammer sind:

  • Förderung der Interessen der einzelnen Handwerke, auch gegenüber Politik und Verwaltung
  • Führung der Handwerksrolle und des Verzeichnisses der handwerksähnlichen Gewerbe
  • Regelung der Berufsausbildung im Handwerk und Erlassen aller dazu notwendigen Vorschriften
  • Führung der Lehrlingsrolle
  • Durchführung und Kontrolle der Meister- und Fortbildungsprüfungen
  • Durchführung und Kontrolle der Gesellen- und Umschulungsprüfungen
  • Erlassen von Meisterprüfungs-, Fortbildungs- und Gesellenprüfungsordnungen
  • Förderung der wirtschaftlichen Interessen der Handwerker
  • Rechtsaufsicht über Handwerksinnungen und Kreishandwerkerschaften

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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