Zuständigkeitsfinder
Handwerkskammer
Leistungsbeschreibung
Die Handwerkskammer nimmt staatliche Hoheitsaufgaben per Gesetz wahr und wird in der Rechts-form einer Körperschaft des öffentlichen Rechts geführt. Aufgabe der Handwerkskammer ist es, die Interessen des Handwerks zu vertreten und die Belange des Handwerks im Zuge der Selbstverwal-tung zu regeln.
Zur Handwerkskammer gehören die Inhaber eines Handwerksbetriebes (zulassungspflichtige Hand-werke / zulassungsfreie Handwerke) und des handwerksähnlichen Gewerbes sowie die Gesellen, Arbeitnehmer mit abgeschlossener Berufsausbildung und die Lehrlinge.
Die Handwerkskammer bietet ein breites Spektrum von Beratungs- und Dienstleistungen für ihre Mit-gliedsbetriebe sowie Existenzgründer an, das von technischer, betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Beratung bis hin zur Beratung in der beruflichen Bildung reicht.
Die wesentlichsten Aufgaben der Handwerkskammer sind:
- Förderung der Interessen der einzelnen Handwerke, auch gegenüber Politik und Verwaltung
- Führung der Handwerksrolle und des Verzeichnisses der handwerksähnlichen Gewerbe
- Regelung der Berufsausbildung im Handwerk und Erlassen aller dazu notwendigen Vorschriften
- Führung der Lehrlingsrolle
- Durchführung und Kontrolle der Meister- und Fortbildungsprüfungen
- Durchführung und Kontrolle der Gesellen- und Umschulungsprüfungen
- Erlassen von Meisterprüfungs-, Fortbildungs- und Gesellenprüfungsordnungen
- Förderung der wirtschaftlichen Interessen der Handwerker
- Rechtsaufsicht über Handwerksinnungen und Kreishandwerkerschaften
An wen muss ich mich wenden?
Handwerkskammer Erfurt: www.hwk-erfurt.de
Handwerkskammer für Ostthüringen: www.hwk-gera.de
Handwerkskammer Südthüringen: www.hwk-suedthueringen.de
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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