Zuständigkeitsfinder
Privathochschule: Anerkennung
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie als freier Träger eine privatrechtliche (nicht staatliche) Bildungseinrichtung als Hochschule betreiben wollen, bedürfen Sie der staatlichen Anerkennung durch das fachlich zuständige Ministerium. Staatlich anerkannte Hochschulen dürfen eine entsprechende Bezeichnung (Universität, Hochschule, Fachhochschule) führen, Hochschulprüfungen abnehmen und Hochschulgrade verleihen.
Der Betrieb einer rechtlich selbstständigen Niederlassung einer ausländischen Hochschule bedarf ebenfalls der staatlichen Anerkennung durch das fachlich zuständige Ministerium.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur.
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Anträge / Formulare
formloser Antrag
Was sollte ich noch wissen?
Neben der staatlichen Anerkennung ist regelmäßig die Akkreditierung der Studiengänge durch eine Akkreditierungsagentur und die institutionelle Akkreditierung der Hochschule durch den Wissenschaftsrat erforderlich.
Das Verfahren der staatlichen Anerkennung erfordert die intensive Mitwirkung durch den Antragsteller.
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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