Reisegewerbekarte Änderung oder Ergänzung beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Schausteller, „fliegender Händler“ oder Inhaber eines Marktstandes tätig sind, d.h. wenn Sie Ihre Dienstleistungen oder Waren an ständig wechselnden Orten anbieten, betreiben Sie ein Reisegewerbe. Dazu benötigen Sie eine Reisegewerbekarte.
 
Sie können die in der Reisegewerbekarte aufgeführten Tätigkeiten bei der zuständigen Behörde ändern oder ergänzen .

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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