Zuständigkeitsfinder
Waffenbesitzkarte als Sachverständige oder Sachverständiger Erlaubnis beantragen
Leistungsbeschreibung
Waffen- oder Munitionssachverständige, die für Ihre Tätigkeit Schusswaffen oder Munition erwerben und besitzen wollen, benötigen dafür eine Erlaubnis. Als Gründe für den Erwerb von Schusswaffen und Munition sind wissenschaftliche oder technische Zwecke, die Erprobung, Begutachtung oder Untersuchung sowie ähnliche Zwecke anerkannt. Als Nachweis für eine wissenschaftliche Tätigkeit wird man in der Regel Veröffentlichungen oder anderweitige Nachweise des Fachwissens von Ihnen anfordern. Eine gutachterliche ist von einer sammlerischen Tätigkeit zu trennen. Eine öffentlich-rechtliche Bestellung und Vereidigung durch eine Handwerkskammer wird von Ihnen nicht gefordert. Die Erlaubnis wird Ihnen in der Regel für Schusswaffen oder Munition jeder Art ausgestellt.
Verfahrensablauf
Die Erlaubnis erhalten Sie folgendermaßen:
- Sie stellen einen Antrag und reichen die erforderlichen Unterlagen ein
- die erforderlichen Unterlagen werden geprüft, gegebenenfalls müssen Sie weitere erforderlichen Unterlagen nachreichen
- Ihr Lebensalter, Ihre Zuverlässigkeit, Ihre persönliche Eignung, Ihre Sachkunde und Ihr Bedürfnis werden geprüft
- die waffenrechtliche Entscheidung wird getroffen
An wen muss ich mich wenden?
Die Waffenbesitzkarte wird von der Waffenbehörde in Ihrer Landkreisverwaltung bzw. der Verwaltung Ihrer kreisfreien Stadt ausgestellt.
Voraussetzungen
- Sie haben das 18. Lebensjahr vollendet.
- Sie sind zuverlässig im Sinne des Waffengesetzes.
- Sie sind persönlich geeignet im Sinne des Waffengesetzes.
- Sie sind sachkundig im Sinne des Waffengesetzes.
- Sie haben ein Bedürfnis im Sinne des Waffengesetzes. Sie benötigen Schusswaffen oder Munition für eine Tätigkeit als Sachverständige oder Sachverständiger.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis/ Reisepass,
- gegebenenfalls bereits erteilte Waffenbesitzkarten,
- Nachweis Ihrer Sachkunde, wie beispielsweise eine entsprechende berufliche Ausbildung
- Nachweis Ihres Bedürfnisses, zum Beispiel zukünftige Aufträge für die Sachverständigentätigkeit mit Schusswaffen (besonders hervorzuhebende, insbesondere wissenschaftliche oder gutachterliche Tätigkeiten in Zusammenhang mit Waffen und Munition; bei wissenschaftlicher Tätigkeit zum Beispiel auch Veröffentlichungen zum Nachweis Ihres Fachwissens)
- Nachweis (Zertifikate oder sicherheitstechnische Gutachten), dass Ihre Waffen und Ihre Munition sicher untergebracht werden
Bitte informieren Sie sich bei der zuständigen Stelle über die mitzubringenden Unterlagen und Formulare.
Welche Gebühren fallen an?
Die Erteilung einer Waffenbesitzkarte für Waffen- und Munitionssachverständige ist gebührenpflichtig. Die Gebühren teilt Ihnen die zuständige Stelle mit.
Welche Fristen muss ich beachten?
Eine besondere Frist ist nicht vorgesehen. Aufgrund des umfangreichen Prüf- und Genehmigungsverfahrens ist es jedoch ratsam, mindestens 1 Monat vor Tätigkeitsaufnahme den entsprechenden Antrag zu stellen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Die Gültigkeitsdauer der Erlaubnis ist in der Regel unbefristet.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Fachlich freigegeben am
22.11.2021
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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