Gaststättenbetrieb anzeigen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Gaststätte betreiben möchten, benötigen Sie eine Gewerbeanmeldung. Da das Gaststättengewerbe als besonders überwachungsbedürftiges Gewerbe gilt, sind weitere Unterlagen zur Beurteilung der Zuverlässigkeit einzureichen (gemäß § 2 ThürGastG).

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)