Verkauf bzw. Versteigerung von Grundstücken, Gebäuden und Gegenständen aus dem Eigentum, aus Fiskalerbschaften sowie aus Aneignungsrechten des Freistaates Thüringen

Leistungsbeschreibung

Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen können landeseigene Grundstücke und Gebäude erwerben, die das Land nicht mehr zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt.

Weiterhin können Aneignungsrechte an herrenlosen Grundstücken erworben werden. Ein Grundstück ist herrenlos, wenn der Eigentümer auf sein Eigentum verzichtet hat. Dem Fiskus des Landes, in dem das Grundstück liegt, steht das Recht zur Aneignung des Grundstücks zu. Das Land eignet sich nur Grundstücke an, die es zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt.

Die dem Land durch Erbschaften zufallenden Grundstücke und Gebäude sowie das bewegliche Vermögen aus den Erbschaften werden grundsätzlich veräußert. Diese so genannten Fiskalerbschaften entstehen, wenn keine Erben vorhanden sind oder die vorhandenen Erben das Erbe ausschlagen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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