Lagergenehmigung für explosionsgefährliche Stoffe beantragen

Leistungsbeschreibung

Explosionsgefährliche Stoffen besitzen ein großes Gefahrenpotenzial. Ziel des Sprengstoffgesetzes ist es, Menschen und Sachen vor diesen Gefahren zu schützen.

Vor diesem Hintergrund benötigen Sie für die Aufbewahrung von explosionsgefährlichen Stoffen grundsätzlich eine Lagergenehmigung nach dem Sprengstoffgesetz. Genehmigungsbedürftig sind hierbei auch wesentliche Änderungen eines genehmigten Lagers oder wesentliche Änderungen des Betriebs. Ab der Lagerung einer Nettoexplosionsmasse von 10 Tonnen benötigen Sie eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Diese Genehmigung gilt dann auch als Genehmigung nach dem Sprengstoffgesetz.

Eine Lagergenehmigung kann entfallen, wenn die in der Zweiten Verordnung zum Sprengstoffgesetz genannten "Kleinmengen" nicht überschritten werden.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

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