Radioaktive Stoffe: Bestand - Anzeige

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie mit radioaktiven Stoffen umgehen, müssen Sie der zuständigen Stelle den Bestand an radioaktiven Stoffen mit Halbwertzeiten von mehr als 100 Tagen einmal jährlich mitteilen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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