Zuständigkeitsfinder
Kinder- und Jugenderholung: Förderung
Leistungsbeschreibung
Die öffentlichen Träger der Jugendhilfe können Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen (bis 21 Jahre) ein attraktives Freizeitangebot in den Schulferien fördern.
Die Förderung wird auf Antrag in Form finanzieller Zuwendungen an den Träger der Maßnahme gewährt.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die Verwaltung Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit
Fachlich freigegeben am
20.12.2012
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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