Röntgeneinrichtung: geplante Inbetriebnahme - Anzeige

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie die Inbetriebnahme einer Röntgeneinrichtung planen, die nach der Rechtsgrundlagen genehmigungsfrei ist, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.

Eine wesentliche Änderung des Betriebs einer genehmigungsfreien Röntgeneinrichtung ist ebenfalls anzeigepflichtig.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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