Zuständigkeitsfinder
Unbedenklichkeitsbescheinigung nach Sprengstoffverordnung beantragen
Leistungsbeschreibung
Für die Teilnahme an einem Lehrgang nach dem Sprengstoffgesetz benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Stelle.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV), Abteilung Gesundheitlicher und technischer Verbraucherschutz, Dezernat Technischer Verbraucherschutz, Marktüberwachung, Standort Erfurt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
Welche Gebühren fallen an?
Die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweils gültigen Gebühren- oder Kostenordnung.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag ist 8-10 Wochen vor der beabsichtigten Teilnahme an einem Lehrgang oder der Aufnahme der Tätigkeit als verantwortliche Person zu stellen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Die Bescheinigung wird erteilt bei Vorliegen der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung zur Teilnahme an Lehrgängen nach dem Sprengstoffgesetz bzw. zur Aufnahme einer Tätigkeit als verantwortliche Person.
Bitte beachten Sie die Zugangsvoraussetzungen für die Lehrgänge.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Fachlich freigegeben am
21.03.2022
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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