Zuständigkeitsfinder
Wohnungsbau Fördermittel für Mietwohnungen beantragen
Leistungsbeschreibung
Der Freistaat Thüringen fördert Mietwohnungen für Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können. Dafür steht Ihnen das Förderprogramm nach der „Richtlinie zur Förderung des bezahlbaren Wohnens im Freistaat Thüringen für die Programmjahre 2023 bis 2025“ zur Verfügung. Die Auswahl der Fördervorhaben erfolgt über eine Programmanmeldung.
An wen muss ich mich wenden?
Anträge im Mietwohnungsbau bewilligt Ihnen die Thüringer Aufbaubank.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Dem Anmeldeformular sind die Unterlagen nach Nummer 5.2 der Anlage 1 zur Richtlinie beizufügen. Hierunter zählen etwa Bauzeichnungen, Wohnflächenberechnungen nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV), Kostenberechnungen nach der DIN 276 und Bauablaufpläne.
Nähere Auskünfte erteilt die Bewilligungsstelle.
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Programmanmeldungen nimmt die Thüringer Aufbaubank bis Ende November für das Folgejahr entgegen.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Im Rahmen der Übergangsbestimmung nach Nummer 15 der "Richtlinie zur Förderung des bezahlbaren Wohnens im Freistaat Thüringen für die Programmjahre 2023 bis 2025" sowie der Abwicklung der nach ISSP und ThürModR-Mietwohnungen bewilligten Vorhaben sind die entsprechenden Formulare nach diesen Richtlinien zu verwenden.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Fachlich freigegeben am
19.09.2023
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
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