Jugendarbeit

Leistungsbeschreibung

Die Jugendarbeit fördert die Entfaltung der Persönlichkeit junger Menschen und bereitet sie auf das Leben in der Gemeinschaft vor. Sie hilft ihnen, Werte zu erkennen, zu achten und zu erleben und stärkt ihre Fähigkeit zu eigenverantwortlichem Handeln. Jugendarbeit knüpft an die Interessen junger Menschen an und wird von ihnen mitbestimmt.

Die Jugendarbeit ist ein eigenständiger Teil der Jugendhilfe. Sie nimmt die Erziehungs- und Bildungsaufgaben nach § 11 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) wahr und tritt für die Anliegen und Interessen junger Menschen in der Öffentlichkeit ein.

Bei Ihrer zuständigen Stelle erhalten Sie Anregungen und Hilfe

  • bei der Organisation und Durchführung von Maßnahmen und Projekten in der Jugendarbeit (wie Ferienfreizeiten und Schulungen zum Erwerb der Jugendleiter-Card) sowie
  • bei der Erarbeitung von Qualitätskriterien für Einrichtungen und Dienste der Jugendarbeit,
  • für das Projektmanagement der regionalisierten Jugendarbeit,
  • bei der Organisation von Maßnahmen des erzieherischen Jugendschutzes,
  • bei Kontrollen zur Einhaltung der Bestimmungen des gesetzlichen Jugendschutzes und Ahndung bei Verstößen gegen Bestimmungen des gesetzlichen Jugendschutzes.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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