Zuständigkeitsfinder
Jugendarbeit
Leistungsbeschreibung
Die Jugendarbeit fördert die Entfaltung der Persönlichkeit junger Menschen und bereitet sie auf das Leben in der Gemeinschaft vor. Sie hilft ihnen, Werte zu erkennen, zu achten und zu erleben und stärkt ihre Fähigkeit zu eigenverantwortlichem Handeln. Jugendarbeit knüpft an die Interessen junger Menschen an und wird von ihnen mitbestimmt.
Die Jugendarbeit ist ein eigenständiger Teil der Jugendhilfe. Sie nimmt die Erziehungs- und Bildungsaufgaben nach § 11 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) wahr und tritt für die Anliegen und Interessen junger Menschen in der Öffentlichkeit ein.
Bei Ihrer zuständigen Stelle erhalten Sie Anregungen und Hilfe
- bei der Organisation und Durchführung von Maßnahmen und Projekten in der Jugendarbeit (wie Ferienfreizeiten und Schulungen zum Erwerb der Jugendleiter-Card) sowie
- bei der Erarbeitung von Qualitätskriterien für Einrichtungen und Dienste der Jugendarbeit,
- für das Projektmanagement der regionalisierten Jugendarbeit,
- bei der Organisation von Maßnahmen des erzieherischen Jugendschutzes,
- bei Kontrollen zur Einhaltung der Bestimmungen des gesetzlichen Jugendschutzes und Ahndung bei Verstößen gegen Bestimmungen des gesetzlichen Jugendschutzes.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an Ihr zuständiges Jugendamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.
- Informationen und Links zum Thema Jugendarbeit erhalten Sie über das Internetangebot des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit.
- Eine Auflistung bundesweiter unterstützender Einrichtungen, Vereine, Verbände und sozialer Kooperationen erfahren Sie auch aus dem Bundesmodellprogramm E&C des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Im Zentrum des Bundesmodellprogramms E&C stehen die Entwicklung und Chancen von benachteiligten Kindern und Jugendlichen in sozialen Brennpunkten und strukturschwachen ländlichen Regionen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Über die benötigten Unterlagen informiert Sie Ihre zuständige Stelle.
Formulare, die Sie in Ihrer zuständigen Stelle erhalten können, sind:
- Antrag auf Übernahme von Teilnehmerbeiträgen
- Antrag der Förderung von Maßnahmen der Jugendarbeit
- Antrag zur Förderung von Einrichtungen und Diensten der Jugendarbeit
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit
Fachlich freigegeben am
20.12.2012
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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